Ehegatten steht grundsätzlich nach dem Gesetz ein wechselseitiges Erb- und Pflichtteilsrecht zu. Nach der Trennung zerstrittener Ehegatten entfällt dieses nicht automatisch. Erst mit rechtskräftiger Scheidung bestehen diese Rechte nicht mehr. Während der Trennungszeit entfallen wechselseitige Erb- und Pflichtteilsansprüche jedoch, wenn der verstorbene Ehegatte die Scheidung beantragt hat und dieser Antrag dem überlebenden Ehegatten zugestellt wurde [...]
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