Nach der Trennung zweier Partner, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben und gemeinsam zur Schaffung erheblicher Vermögenswerte beigetragen haben, wie z.B. durch den Bau eines Hauses, welches im Alleineigentum eines Partners steht, kommen nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche in Betracht, sondern nach einem Urteil des BGH vom 09.07.2008 (XII ZR 179/05) auch solche aus ungerechtfertigter Bereicherung und nach den Grundsätzen über den Wegfall bzw. die Störung der Geschäfsgrundlage.

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