Der Zugewinnausgleich im ehelichen Güterrecht und die Verwaltung von Girokonten betreuter Menschen sollen schon seit längerem reformiert werden. Hierzu hat das Bundeskabinett nunmehr einen Gesetzentwurf beschlossen.
Dabei sollen unredliche Vermögensverschiebungen zulasten desjenigen Ehegatten, der einen Ausgleichsanspruch hat, künftig besser verhindert werden. Darüber hinaus müsse berücksichtigt werden, ob ein Ehegatte bereits mit Schulden in die Ehe gegangen ist. Die Tilgung dieser Schulden müsse berücksichtigt werden. Der rechtliche Rahmen für Ehe, Lebenspartnerschaften und Familie müsse den Bedürfnissen der Menschen entsprechen und auf der Höhe der Zeit sein.
Ziel der Reform des Güterrechts ist es unter anderem, durch die Berücksichtigung von Schulden vor der Eheschließung einen Schutz des anderen Ehegatten vor Vermögensmanipulationen zu erreichen. Auch eine Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes wird angestrebt.
Durch die Verbesserungen im Betreuungsrecht sollen u.a. eine einfachere Besorgung von Geldgeschäften betreuter Menschen sowie die Registrierung von Betreuungsverfügungen erzielt werden.
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