Beratungshilfe

Wenn Sie die Kosten für eine Beratung oder außergerichtliche Interessenvertretung nicht selbst aufbringen können, besteht die Möglichkeit, bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeantrag zu stellen. Zur Antragstellung müssen Sie Belege über Ihre Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Monate mitbringen, sofern kein aktueller ALG II- oder Sozialhilfebescheid vorliegt, zusätzlich Arbeits- und Mietvertrag. Ggf. empfiehlt sich vorab eine telefonische Nachfrage beim Beratungshilfegericht über die weiter mitzubringenden Unterlagen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie von der Beratungshilfestelle einen Berechtigungsschein, den Sie bitte zu Ihrem Besprechungstermin in der Kanzlei mitbringen. Sie selbst zahlen dann nur noch eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 EUR.

Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe

Für die Vertretung Ihrer Interessen in gerichtlichen Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe (in Familienverfahren Verfahrenskostenhilfe) beantragen, wenn Sie die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung nicht selbst aufbringen können.

Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen. Auch, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, dürfte ein Anspruch auf Beratungs- und/ oder Prozesskostenhilfe bestehen. Eine entsprechende Prüfung sollte in jedem Falle erfolgen.

Die Anträge auf Gewährung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe erhalten Sie in meiner Kanzlei.

Ihm sind der Leistungsbescheid oder Belege zu den wirtschaftlichen Verhältnissen beizufügen, also zum laufenden Einkommen und Aufwendungen für Wohnung, Versicherungen, für die Berufsausübung erforderliches Kraftfahrzeug usw.
Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Sollten Sie sich dessen nicht sicher sein, empfiehlt es sich, zunächst eine Beratung, ggf. im Wege der Beratungshilfe, in Anspruch zu nehmen.

Die Prozesskostenhilfe ist, je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, nach der Gewährung oder zu einem späteren Zeitpunkt ratenweise an die Landeskasse zurückzuzahlen, wenn ein entsprechendes Einkommen vorliegt.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, trägt diese die Kosten unserer Beauftragung im Rahmen Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages.

Sollten Sie sich unsicher über die Deckung sein, hilft eine Anfrage beim Versicherer oder in meiner Kanzlei weiter.
Im Rahmen des übertragenen Mandats sorge ich für die schriftliche Bestätigung des Deckungsschutzes durch Ihre Rechtsschutzversicherung und rechne direkt mit dieser ab.

Kosten eines Rechtsstreits

Der Kostenrechner gibt erste Auskunft über das Kostenrisiko eines Zivilprozesses.