Seit 01.02.2009 gelten wichtige Änderungen im Bußgeldkatalog, diese insbesondere für Raser, Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere damit vorsätzlich gefährden. Die Änderungen dienen nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums in erster Linie der Verkehrssicherheit und nicht der durchgehenden Anhebung der Geldbußen.
Im europäischen Ländervergleich haben Staaten wie Schweden, die Niederlande und Großbritannien beispielsweise wesentlich höhere Geldbußen für gefährliche Verstöße im Straßenverkehr. Dafür haben sie auch die besten Bilanzen in der Unfallstatistik.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Verkehrsverstoß Bußgeld (€) bis 31.01.2009 Bußgeld (€) ab 01.02.2009
unangepasste Geschwindigkeit 50 100
zu geringer Abstand 40 – 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) 75 – 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)
Tempolimit missachtet (innerorts) *) 50 – 425 (nach Höhe der Tempoüberschreitung) 80 – 760 (nach Höhe der Tempoüberschreitung)
Tempolimit missachtet (außerorts) *) 40 – 375 (nach Höhe der Tempoüberschreitung) 70 – 600 (nach Höhe der Tempoüberschreitung)
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen 50 80
Fehlverhalten an Bahnübergängen 50 – 450 80 – 700
gefährliches Überholmanöver 40 – 125 Verdoppelung des jeweiligen Bußgeldsatzes (80 – 250)
Vorfahrt missachtet 50 100
Drogen und Alkohol am Steuer 250 (erster Verstoß)
500 (zweiter Verstoß)
750 (dritter Verstoß)
500 (erster Verstoß)
1.000 (zweiter Verstoß)
1.500 (dritter Verstoß)
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten 125 250
rote Ampel missachtet 50 – 200 90 – 360
Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten 40 (Fahrer)
200 (Halter)
75 (Fahrer)
380 (Halter)

*) ab 16 km/h bei Lkw und Bussen, ab 21 km/h bei Pkw

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