“Kaffeefahrten”

Ein Unternehmen, welches Bürger durch Gewinnversprechen für sog. “Kaffeefahrten” wirbt, wurde mit Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 27.01.2009 (Az. 226 C 238/08) verurteilt, an die Empfängerin des Gewinn versprechenden Schreibens 1.500,00 EUR zu zahlen. Die Klägerin wurde in dem Schreiben als “nächste Rubbel-Los-Gewinnerin” bezeichnet ud aufgefordert, an einem bestimmten Termin an einer sog. “Kaffeefahrt” teilzunehmen, [...]

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