Scheidung
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.09.2008 (II-7 UF 33/08) hat für die Berechnung des Ehegattenunterhalts der Vorabzug des Kindesunterhalts von dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils in Höhe des Tabellen- und nicht in Höhe der Zahlbeträge zu erfolgen.
Urteil “Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige neben einem geschiedenen Ehegatten auch einem neuen Ehegatten unterhaltspflichtig ist.” BGH, Urteil vom 30.07.2008 (XII ZR 177/06) In dem diesem Urteil zu Grunde liegenden Sachverhalt, klagte ein Unterhaltspflichtiger darauf, die Zahlung an seine Ex-Frau einstellen zu dürfen, da er eine neue Ehe geschlossen hatte, [...]
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